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Polen wird Mitglied der
Europäischen Patentorganisation!
Am 1. März 2004 tritt das Europäische Patentübereinkommen für Polen in Kraft. Ab diesem Datum umfasst das Europäische Patentübereinkommen 28 Mitgliedsstaaten wie folgt:
Belgien |
Griechenland |
Österreich |
Slowenien |
Bulgarien |
Holland |
Polen |
Spanien |
Dänemark |
Irland |
Portugal |
Tschechische Republik |
Deutschland |
Italien |
Rumänien |
Türkei |
Estland |
Liechtenstein |
Schweden |
Ungarn |
Finnland |
Luxemburg |
Schweiz |
Vereinigtes Königreich |
Frankreich |
Monaco |
Slowakei |
Zypern |
Europäische Patentanmeldungen, die ab
dem 1. März 2004 eingereicht werden, enthalten automatisch eine Benennung
Polens als Mitgliedsstaat, in dem das europäische Patent Wirksamkeit erlangen soll.
Wie bisher ist der Anmelder nicht an die automatische Benennung gebunden.
Dr.Fechner, 11. Februar 2004
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