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Polen wird Mitglied der Europäischen Patentorganisation!

 

Am 1. März 2004 tritt das Europäische Patentübereinkommen für Polen in Kraft. Ab diesem Datum umfasst das Europäische Patentübereinkommen 28 Mitgliedsstaaten wie folgt:

 

Belgien

Griechenland

Österreich

Slowenien

Bulgarien

Holland

Polen

Spanien

Dänemark

Irland

Portugal

Tschechische Republik

Deutschland

Italien

Rumänien

Türkei

Estland

Liechtenstein

Schweden

Ungarn

Finnland

Luxemburg

Schweiz

Vereinigtes Königreich

Frankreich

Monaco

Slowakei

Zypern

 

 

Europäische Patentanmeldungen, die ab dem 1. März 2004 eingereicht werden, enthalten automatisch eine Benennung Polens als Mitgliedsstaat, in dem das europäische Patent Wirksamkeit erlangen soll. Wie bisher ist der Anmelder nicht an die automatische Benennung gebunden.

 

Dr.Fechner, 11. Februar 2004

 


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